Politisch Verfolgte/-r und Justizopfer
Das NS-Regime schuf nicht nur neue Formen der Repression und des Justizterrors. Es bediente sich zugleich auch der vorhandenen Justizbehörden und der bereits bestehenden Gefängnisse und Zuchthäuser, um politische Gegner oder andere missliebige Personen zu inhaftieren. Die große Mehrheit der Justiz- und Strafvollzugsbeamten stellte sich engagiert oder zumindest pflichtbewusst der Rechtsprechung im Nationalsozialismus zur Verfügung.