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Sinti und Roma

Ausgrenzung und Vorurteile erfuhren Sinti und Roma in Jena – wie im ganzen Deutschen Reich – schon lange vor der Zeit des Nationalsozialismus. Das „braune Volk, das nicht säet und doch erntet“, wie es am 3. August 1919 im Jenaer Volksblatt hieß, wurde polizeilich überwacht, der Aufenthalt von Sinti und Roma in der Umgebung der Stadt zeitlich begrenzt und örtlich reglementiert. Auch der Verweis auf den geleisteten Kriegsdienst im Ersten Weltkrieg änderte daran nichts.

Nach 1933 verschlechterte sich die Situation der Roma und Sinti zusehends. Gegen die Angehörigen dieser Völker wurden „sozialhygienische“ Verordnungen erlassen, da die Nationalsozialisten in ihnen eine Bedrohung der „Volksgemeinschaft“ erblickten. Sie wurden ab Mitte der 1930er Jahre Opfer einer auf Ausgrenzung und Entrechtung zielenden Rassengesetzgebung. Erste Massenverhaftungen erfolgten 1938, etwa im Rahmen der „Aktion Arbeitsscheu Reich“.

Ab 1940 begannen die Deportationen ins besetzte Polen. Parallel zur einsetzenden Massenvernichtung der europäischen Juden wurden die Sinti und Roma im deutschen Machtbereich zum Ziel eines Völkermords, dem vermutlich mehrere hunderttausend Menschen zum Opfer fielen (Porajmos). Erst 1982 wurde dieser Völkermord von der Bundesrepublik offiziell als solcher anerkannt.

Drei in Jena gebürtige bzw. zeitweilig hier wohnhafte Frauen und Mädchen wurden nachweislich in das KZ Auschwitz deportiert. Sie wurden dort ermordet oder fielen den Haftbedingungen zum Opfer. Vermutlich gab es neben diesen noch weitere Opfer. Unter den KZ-Häftlingen des Jenaer Außenlagers befanden sich mindestens drei männliche Sinti oder Roma, die aus Auschwitz nach Buchenwald und von dort nach Jena überstellt worden waren.

Literatur

  • Till, Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung, München 2001.

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